Wenn dein Visumsantrag abgelehnt wird, nachdem du auf Wohnnetz gebucht hast, hängen Erstattungsoptionen davon ab, wann du gezahlt hast, ob der Gastgeber angenommen hat und welche Stornierungsrichtlinie bei Annahme feststand — nicht allein vom Visumsergebnis.
Bevor du zahlst (Anfrage noch offen oder abgelehnt)
- Hat der Gastgeber nicht angenommen oder hast du keinen Checkout abgeschlossen, schuldest du in der Regel nichts außer ggf. bereits abgeschlossenen Plattformzahlungen
- Du kannst die Anfrage zurückziehen oder ablaufen lassen und dich woanders bewerben
Nach deiner Zahlung (angenommen + Checkout abgeschlossen)
Erstattungen folgen der Stornierungsrichtlinie deiner Buchung (flexibel, moderat oder strikt — bei Annahme festgelegt):
- Miet- und Kautionanteile können je nach Zeitpunkt und Richtlinie teilweise oder voll erstattet werden
- Die Mieterschutz-Gebühr von 99 € aus dem Wohnnetz-Checkout ist nach Zahlung nicht erstattungsfähig (Plattform-Servicegebühr)
Wohnnetz hat keinen separaten automatischen „Visum-Erstattung“-Button. Der Support prüft Visumsfälle im Einzelfall mit offizieller Ablehnungsdokumentation.
Was du dem Support sendest
Kontaktiere support@wohnnetz.com mit:
- Buchungs-ID
- Offiziellem Visumsablehnungsschreiben (Botschaft/Konsulat)
- Zahlungsdatum und ob Einzug stattfand
- Ob du bereits in Meine Buchungen storniert hast
Praktische Hinweise
- Bei unsicherem Visumstiming Checkout erst zahlen, wenn du beim Einzug sicher bist
- Bei Verzögerungen früh dem Gastgeber schreiben — alles auf Wohnnetz dokumentieren
- Stornierungsrichtlinie vor dem Checkout lesen
Tipp: Visumsstress ist belastend — Unterlagen früh senden. Der Support kann nur Richtlinien anwenden; die nicht erstattungsfähigen 99 € nach Zahlung können nicht ausnahmsweise aufgehoben werden.
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